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Mitbestimmung

Unser Betriebsrat

Der Betriebsrat ist die Arbeitnehmervertretung im Betrieb. Die Rechte und Pflichten des Betriebsrates sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Die Betriebsratsmitglieder machen sich für die Belegschaft und deren Interessen stark. Sie sorgen dafür, dass die Beschäftigten gehört werden, wenn es um die Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen geht. Betriebsräte helfen bei individuellen Problemen und Konflikten am Arbeitsplatz und sie tragen zu mehr Demokratie im Betrieb bei. Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen.
 

Mitbestimmung ist die Einladung an jeden einzelnen Beschäftigten zur Gestaltung und Teilhabe in "seinem" Betrieb.

Joachim Gauck (ehemaliger Bundespräsident)

Bewohnerbeirat, Werkstattrat und Frauenbeauftragte

Der Bewohnerbeirat ist gemäß Heimgesetz (HeimG) zentrales Mitwirkungsgremium und Interessensvertretung der Bewohner:innen in unseren besonderen Wohnformen und wird von diesen gewählt. An den Bewohnerbeirat können sich alle Bewohner:innen mit ihren Fragen und Problemen sowie ihren Wünschen und Anregungen wenden. Der Bewohnerbeirat besteht aus sieben Personen. Die Bewohnerbeirät:innen sind über die persönlich Ansprache, über Briefkästen, per E-Mail oder über die Vertrauenspersonen zu erreichen. Zentrales Mitwirkungsgremium und Interessensvertretung der Werkstattbeschäftigten mit Assistenzbedarf innerhalb unserer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) ist gemäß Werkstätten-Verordnung (WVO) der Werkstattrat. Für die Vertretung der Frauen in der WfbM gibt es eine gewählte Frauenbeauftragte.

Ideen- & Beschwerdemanagement